Drittmittelstipendium

In der Fakultät Wirtschaftswissenschaft – Schumpeter School of Business and Economics

ist zum 01.10.2021 befristet auf 4 Monate ein Drittmittelstipendium zum Thema

„Intra-household decision making in developing countries – evidence from lab-in-the-field experiments“

zu vergeben. Zweck der Förderung ist die Promotion. Die Rechtsgrundlage bildet die Rahmenordnung für die Vergabe von Stipendien zur Vorbereitung von Promotionen an der Bergischen Universität Wuppertal, Amtl. Mitteilungen Nr. 61 vom 20.04.2015 in der Fassung der Änderungsordnung, Amtl. Mitteilung Nr. 77 vom 09.07.2015.

Absolventen/innen der (Fachrichtung) Wirtschaftswissenschaften werden aufgefordert sich zu bewerben.


Einzureichende Unterlagen:

  • Antragsformular, ggf. mit Anschreiben
  • Lebenslauf, ggf. mit Arbeitszeugnissen und Fortbildungsnachweisen
  • Kopie des Nachweises über den Hochschulabschluss (beglaubigt oder unter Vorlage des Originals)
  • Nachweis über die Berufstätigkeit
  • Eine Studienbescheinigung ist im Falle der Stipendienvergabe nachzureichen.
  • Beschreibung des Promotionsvorhabens (max. 8 Seiten)

Die Auswahl der geeigneten Bewerberinnen oder Bewerber für ein Stipendium erfolgt durch den Inhaber des Lehrstuhls für VWL, insb. Gesundheitsökonomik, Prof. Dr. Hendrik Jürges. Gutachten sind nicht einzureichen.

Bewerbungen sind mit obenstehenden Unterlagen zu richten an die Bergische Universität Wuppertal, Fakultät Wirtschaftwissenschaft, Herrn Univ.-Prof. Dr. Hendrik Jürges, 42097 Wuppertal. Fristwahrende Übermittlung vorab per Email an: juerges[at]uni-wuppertal.de.

Alleine auf elektronischem Wege übermittelte Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden.

Frauen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt, sofern sie in der Organisationseinheit unterrepräsentiert sind und sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Die Rechte der Schwerbehinderten, bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt zu werden, bleiben unberührt.

Das Stipendium begründet kein Arbeits- bzw. Dienstverhältnis. Die Zahlungen sind kein Arbeitsentgelt im Sinne von § 14 SGB IV. Das Stipendium unterliegt daher nicht der Sozialversicherungspflicht.

Bewerbungsfrist: 15.08.2021

gez. Univ.-Prof. Dr. Hendrik Jürges

Weitere Infos über #UniWuppertal: